Der Sendung muss eine Bescheinigung von einer anerkannten Behrde beigegeben werden, die folgende Angaben enthlt :

- Feuchtigkeitsgehalt,

- Fettgehalt,

- genaue Angaben ber die Behandlung mit Antioxidantien bei Mehl, das lter als 6 Monate ist (nur fr UN 2216),

- Konzentration an Antioxidantien bei der Verladung, siehe Sondervorschrift 308 (nur fr UN 2216),

- Verpackung, Anzahl der Scke, Gesamtmasse der Partie,

- Temperatur des Fischmehls beim Abtransport vom Hersteller und

- Datum der Herstellung.

Eine Lagerung/Alterung vor der Verschiffung ist nicht erforderlich. Fischmehl der UN-Nummer 1374 muss mindestens 28 Tage vor der Verschiffung gelagert werden.

Wenn Fischmehl in Containern befrdert wird, sind die Container so zu packen, dass der freie Luftraum auf ein Minimum reduziert ist.